Ganztagsangebote

Unsere Schule wird als Schule mit Ganztagesangebot geführt, da sie die formalen, strukturellen und inhaltlichen Kriterien dafür erfüllt.
Mit dem Verhältnis von Unterricht und zusätzlichem ganztägigen Angebot ist gewährleistet:

  • ausreichend Zeit für kindgemäßes Entwickeln und Lernen
  • ein rhythmisierter Tagesablauf zur besseren Realisierung zeitintensiver Unterrichtsformen
  • Verwirklichung von Fördermaßnahmen sowie Differenzierung der Angebote
  • Schaffen einer verlässlichen Lern- und Lebenswelt
  • Kompensation von sozialen Defiziten

Deshalb erhebt unsere Schule den Anspruch, kinder- und jugendgerecht zu sein und folgende Bedürfnisse besonders zu berücksichtigen:

  • Entfaltung persönlicher Fähigkeiten und Erleben der eigenen Individualität
  • Suche nach neuen Lernbereichen und -möglichkeiten
  • emotionale Sicherheit, Geborgenheit und vielfältige soziale Beziehungen
  • Entwicklung eines Gemeinschaftsbewusstseins und Gruppengefühls
  • Eigeninitiative und kreative Betätigung
  • Bewegung und Aktivität

Wir orientieren uns an den spezifischen Zielen der Schulen mit Ganztagesangebot, die eine Veränderung des Unterrichts und des täglichen Lebens und Lernens zur Folge haben. Diese sind u. a.:

  • lebensnaher Unterricht mit veränderter Methodik
  • Harmonisierung des Schultages (Rhythmisierung)
  • Anwenden unterschiedlicher Lern- und Unterrichtsformen (fächerübergreifend, handlungsorientiert, selbständiges und kreatives Lernen sowie offener und Projektunterricht)
  • kinder- und jugendgemäße Freizeitangebote
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Hinführung zur Arbeitswelt

Da in den Tagesplan unserer Schule nicht nur die herkömmlichen Unterrichtsstunden, sondern auch die verschiedenen Formen des gesellschaftlichen Schullebens, der Arbeitserziehung sowie der therapeutischen Hilfen gehören, praktizieren wir folgende inhaltliche Kriterien:

Die Freude unserer Schüler und Schülerinnen auf das tägliche Lernen und die gemeinsame Freizeitgestaltung sind Bestätigung für dieses Konzept.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.